Fahrschule Thorsten Hardt

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wir schulen die klassen A, A2, A1, AM, B, BE, B96, B196 und Mofa

  • mitbringen zu anmeldung:
    personalausweis, anmeldegebühr(sofort fällig). bei minderjährigen muss ein erziehungsberechtigte mitkommen. mit den persönlichen
    daten wird der ausbildungsvertrag ausgefüllt und mit unterschrift abgeschlossen und akzeptiert,
    bei minderjährigen bedarf es der
    schriftlichen einverständniserklärung des erziehungsberechtigten.

  • beantragung bei führerscheinstelle:
    mit ausbildungsvertrag und ggfs. speziellen antrag der führerscheinstelle (notwendig für hofheim und bad schwalbach) muss der fahrschüler
    den führerschein bei der zuständigen führerescheinstelle (s. unter 'fahrerlaubnisbehörden') seines wohnortes beantragen. zusätzlich werden
    folgende unterlagen benötigt: sehtest, biometrisches passbild, bescheinigung an der teilnahme eines erste hilfe kurses personalausweis und

    bargeld zur beantragung mitnehmen.
  • die bearbeitung des antrags kann bis zu 12 wochen (je nach führerscheinstelle) dauern. die papiere werden dann zu uns gesendet und der
    fahrschüler kann nach eignung zur prüfung angemeldet werden. der antrag ist für 1 jahr gültig. die zulassung zur prüfung (termin)
    entscheidet der fahrlehrer nach fortschritt der ausbildung.

  • lehrmaterial:
    lehrmaterial oder online-zugangscodes können während der unterrichtszeiten in der fahrschule für zu hause als APP gekauft werden.

  • kosten:
    die preisangaben für fahrstunden gelten je 45 Minuten (=eine fahrstunde) und sind per bank-überweisung oder bar im unterricht oder beim
    fahrlehrer bis spät. nach der 3 std. zu begleichen. offene posten über 150,-€ werden mittels rechnung regelmäßig eingefordert und müssen
    umgehend beglichen werden. bis zur praktischen prüfung müssen alle kosten inkl. prüfer(TÜH)-gebühren beglichen sein.
allgemeine informationen
Kalender - Atomuhr
© Fahrschule Thorsten Hardt – info@fahrschule-hardt.de
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