Fahrschule Thorsten Hardt

har(d)t aber herzlich
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führerscheinklassen
befristung der führerscheine
ab dem 19.01.2013 ausgestellte führerscheine, die bisher unbefristet erteilt wurden, werden auf die nach EU-Recht maximal zulässige frist von längstens 15 jahre befristet. nach ablauf dieser frist werden die führerscheindokumente nur verwaltungsmäßig umgetauscht, d.h. der umtausch wird mit
keiner ärztlichen oder sonstigen untersuchung verbunden.
bis 2033 sind zusätzlich alle bisher unbefristet ausgestellten führerscheine erstmalig umzutauschen.

klasse B / B197
mindestalter 17 jahre (begleitendes fahren) leichtkrafträder klasse A1 nicht in die klasse B eingeschlossen.
wurde die klasse B (3) vor dem 01.04.1980 erworben ist die klasse A1 inkludiert
seit april 2021 hat man die möglichkeit B 197 zu machen, dass bedeutet, dass die ausbildung
schaltgetriebe und automatikgetriebe beinhaltet und man beides fahren kann/darf.

klasse B196: nach einer fahrerschulung (13,5 zeitstunden: 5 doppelstunden à 90 minuten praxis und 4 doppelstunden à 90 minuten klassenspezifischem theorieunterricht) können krafträder der klasse A1 in deutschland gefahren werden, ohne dass die für klasse A1 vorgeschriebene vollständige ausbildung durchlaufen werden muss. auch auf die theoretische und praktische prüfung wird verzichtet. durch die neuregelung können bereits erfahrene autofahrer ihren pkw-führerschein relativ einfach und preiswert auf leichte motorräder erweitern und sich damit eine zusätzliche mobilität verschaffen.
voraussetzung für die erweiterung der klasse B mit der schlüsselziffer 196 : fahrerschulung, vorbesitz der pkw-klasse B für mind. 5 jahre und mindestalter 25 jahre

klasse AM
midestalter 15 jahre
umfasst zwei- und dreirädrige kleinkrafträder sowie vierrädrige leichtkraftfahrzeuge, jeweils mit einer bauartbedingten höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h und 50 ccm hubraum bzw. 4 kW leistung. das mindestalter für den erwerb der klasse AM wird auf 16 jahre festgelegt.

klasse A1
mindestalter 16 jahre
die bisherige fahrzeugdefinition (krafträder mit einem hubraum von bis zu 125 cm³ und eine motorleistung von nicht mehr als 11 kW) wird ergänzt. künftig muss auch ein verhältnis von leistung/gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden.

klasse A2
mindestalter 18 jahre
diese leistungsbeschränkte motorradklasse wird mit einer motorleistung von bis zu 35 kW und einem verhältnis von leistung/gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg definiert.

klasse A
mindestalter 24 jahre oder vorbesitz A2 2 jahre

stufenweiser zugang bei den zweiradklassen
wer die fahrerlaubnis in einer niedrigeren leistungsklasse erwirbt, erhält einen leichteren zugang zur nächst höheren fahrerlaubnisklasse. wer 2 jahre erfahrung in der klasse A1 sammelt, muss für klasse A2 nur noch eine praktische prüfung ablegen, aber keine theoretische prüfung.

regelung für Trikes/Krafträder mit anhänger
mindestalter 21 Jahren
ab dem 19.01.2013 muss eine fahrerlaubnis der klasse A vorliegen. mit der ab 19.01.2013 erteilten fahrerlaubnis der klasse A darf bei Trikes und Krafträdern kein anhänger mitgeführt werden. inhaber einer fahrerlaubnis der klasse B, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wird, dürfen auch weiterhin Trikes mit und ohne anhänger führen.

Anhänger
bis 3.500 kg zul. gesamtmasse der kombination ist eine fahrerlaubnis der klasse B ausreichend. über 3.500 kg bis 4.250 kg ist eine fahrerschulung zu absolvieren, die im führerschein durch die schlüsselzahl B96 dokumentiert wird.
Kalender - Atomuhr
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